Die Kapitaldienstfähigkeit berechnen fast alle Banken mit ein. Sie ist gegeben, wenn die Kaltmiete abzüglich eines gewissen Sicherheitsaufschlags (i.d.R. 15-25% der Kaltmiete) ausreicht, um das Darlehen zu bedienen (Zins und Tilgung). Ist die Summe im Positiven, dann ist die Kapitaldienstfähigkeit gegeben, andernfalls ist sie nicht gegeben.
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