Der Wert einer Immobilie setzt sich in der Regel aus dem Grundstückswert und dem Objektwert zusammen. Den Objektwert kannst du steuerlich abschreiben. Wie teilst Du den Kaufpreis zu Deinen Gunsten am besten auf? Wir haben dazu Steuerberater Georg Spitz befragt. Wichtig ist, dass Du die Aufteilungsquote mit dem Verkäufer vereinbarst und in den Notarvertrag schreiben lässt.
Spitz Georg Wirtschafts- u. Steuerberatung
https://spitz-beratung.de/
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